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Immobilienkauf in der Türkei

Für den Preis eines durchschnittlichen deutschen Neubau-Reihenhauses gibt es in der Türkei bereits Luxus-Anwesen direkt am Meer. Neben den günstigen Immobilienpreisen spricht für die Türkei auch, dass sie ein sehr sonniges Land ist und kulturell einiges zu bieten hat. Wer in seiner türkischen Immobilie nicht nur die Ferien verbringen, sondern diese als Dauer- oder Alterswohnsitz halten will, profitiert außerdem von den niedrigen Lebenshaltungskosten.

Einige türkische Banken mit Sitz in Deutschland finanzieren den Eigenheimerwerb in der Türkei bis zur 70% der Kaufsumme durch günstige Darlehen. Denn anders als die deutschen Banken verfügen die türkischen Banken detaillierte Ortskenntnisse und kennen sich im türkischen Immobilienmarkt bestens aus. Hierdurch kann auch gewährleistet werden, dass die Immobilie nicht überteuert erworben wird. Teilweise wird sogar gegen eine geringe Gebühr Gutachten erstellt. Eine Finanzierung durch die deutschen Banken dagegen wird in der Praxis häufig abgelehnt – grundsätzliche werden keine Auslandsimmobilien finanziert – oder aber nur gegen zusätzliche Sicherheiten und zur erhöhnen Konditionen (Risikoaufschlag) finanziert. 

Ein Immobilienmakler in der Türkei muss eine Lizenz besitzen. Daher nie auf Angebote von Handy-Maklern oder Ähnliches eingehen! Als türkische Immobilienmakler bieten wir Immobilien sowie exklusive Ferienhäuser, Wohnungen, Gewerbeobjekte in der Türkei. Wir gewährleisten alle unsere Dienste mit einem Team von Immobilienmaklerin, Rechtsanwalt, Steuerberater und staatl. anerkannten Dolmetschern und deutsche Verkaufsberater.

Für die Förderung von Existenzgründern durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gelten ab 1. April neue Regeln.

Das neue Startgeld richtet sich unverändert an Gründer bzw. Selbstständige, deren Unternehmen noch nicht länger als drei Jahre aktiv ist. Mit dem Kredit von maximal 100.000 Euro (bislang 50.000 Euro) fördert die KfW alle Formen der Gründung, also auch die Übernahme bestehender Unternehmen. Mit bis zu 30.000 Euro finanziert das Startgeld Investitionen in Betriebsmittel, beispielsweise die Aufstockung des Warenlagers.

Möglich ist auch die Kreditvergabe für Gründungsvorhaben, die zunächst nur ein Nebenerwerb sind und innerhalb von vier Jahren zur Vollzeit-Selbstständigkeit führen sollen. Auch eine erneute Gründung kann mit dem Startgeld finanziert werden, sofern keine Verbindlichkeiten mehr aus der früheren Selbstständigkeit bestehen.

Bank haftet nur zum kleinen Teil. Die Besonderheit des Förderkredits ist die weitgehende Haftungsfreistellung für die Bank, die das Startgeld an den Gründer vergibt. Scheitert der Existenzgründer, muss die Bank nur 20 Prozent der noch offenen Verbindlichkeiten aus dem Startgeld an die KfW überweisen. Entsprechend niedrig sind die Ansprüche an die verfügbaren Sicherheiten des Kreditnehmers.

Investitionsgarantien helfen deutschen Unternehmen im Ausland

Investitionsgarantien helfen Unternehmen bei der Finanzierung und Absicherung ihrer Auslandsprojekte und sind deshalb ein fester Bestandteil der Außenwirtschaftsförderung der Bundesregierung. Im vergangenen Jahr wurden Garantien in Höhe von insgesamt 5,8 Milliarden Euro für deutsche Direktinvestitionen im Ausland übernommen. Dies ist das zweitbeste Ergebnis in der 50jährigen Geschichte der Investitionsgarantien.

Auch nach Unterzeichnung des EU-Reformvertrags von Lissabon bilden die derzeit gültigen deutschen Investitionsförderungs- und -schutzverträge mit weltweit mehr als 131 Staaten eine wesentliche Grundlage für die Übernahme von Investitionsgarantien. Um deutschen Unternehmen einen projekt- und risikogerechten Garantieschutz ihrer Auslandsengagements anbieten zu können, wurden die Investitionsgarantien inhaltlich weiter entwickelt: Neu ist die generelle Einführung der variablen Ertragsdeckung bei Beteiligungen. Diese kommt vor allem bei Rohstoffprojekten und Handelsketten zum Tragen, da dort die Erträge erfahrungsgemäß größeren Schwankungen unterworfen sind.

In 2010 wurde jede vierte neue Garantie zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen übernommen. Dabei wurden 83 Projekte in 24 Ländern abgesichert. Besonders erwähnenswerte Standorte deutscher Auslandsprojekte sind hierbei Äthiopien, Angola, Ruanda, Georgien und Kasachstan. Gleichwohl wurden die meisten Garantien für deutsche Vorhaben in Russland, China und der Ukraine übernommen.

Die Investitionsgarantien tragen sich selbst aus den erhobenen Gebühren und Entgelten. Das Garantieobligo der Bundesrepublik Deutschland aus den bestehenden Garantien erhöhte sich Ende 2010 auf 27,7 Milliarden Euro (2009: 24,3 Milliarden Euro) und damit auf den höchsten Stand seit Bestehen des Förderinstruments.

Firmengründung mit ausländischem Kapital in der Türkei

Die Türkei behandelt ausländische Investoren nach dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung und Gleichbehandlung, d. h. ausländische Staatsbürger haben die gleichen Rechte und Pflichten wie Einheimische. Es gibt keine Bestimmungen, die eine türkische Beteiligung am Eigenkapital oder an der Geschäftsleitung eines Unternehmens mit ausländischem Kapital vorschreiben. Eine Firma kann zu 100 % mit ausländischem Kapital gegründet werden. Fast alle Sektoren stehen ausländischem Kapital offen.

Beispiel:  Für eine Standardfirma 
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Ort: Istanbul

1-Ausfertigung und notarielle Beglaubigung des Gesellschaftsvertrags, der Unterschriftserklärung der Geschäftsführer, der Personalausweis- oder Reisepasskopien jedes Geschäftsführers und der Handelsbücher
1 Tag
Gesellschaftsvertrag (5-fache Ausfertigung) 750,00 TRY
Unterschriftserklärung (1) 30,00 TRY

2-Hinterlegung eines prozentualen Anteils des Gründungskapitals bei der Kartellbehörde
1 Tag
0,04 % des Gründungskapitals

3-Einreichung des Gründungsformblatts, der Verpflichtungserklärung und des Nachweises der Eintragung bei der Handelskammer beim Handelsregisteramt
2 Tage
150 TRY (Ersteintragungsgebühr der Handelskammer) + 220 TRY (Unterschrift des ersten Geschäftsführers) + 161,50 TRY (für jeden weiteren Geschäftsführer) + 130 TRY (Handelseintragung) + 0,20 TRY pro Wort für die Veröffentlichung; 1 TRY (Handelsregisterblatt, ca.)

4-Notarielle Beglaubigung der gesetzlich vorgeschriebenen Bücher
1 Tag
(parallel zum vorherigen Schritt)
Beglaubigung der Handelsbücher: Journal (200 Seiten) 46,00 TRY
Hauptbuch (100 Seiten) 36,00 TRY
Fallbuch (100 Seiten) 36,00 TRY
Inventurbuch (40 Seiten) 36,00 TRY

5-Nachfassung beim Finanzamt über die Veröffentlichung im Handelsregister
1 Tag
Kostenlos

6-Einlage des Gründungskapitals bei einer Bank und Erhalt einer Quittung über das eingezahlte Kapital
1 Tag
Kostenlos

Sofern nicht das gesamte Firmenkapital im Voraus hinterlegt wird, müssen 25 % des Gründungskapitals innerhalb von 3 Monaten nach der Firmengründung und der restliche Teil des gezeichneten Kapitals innerhalb von 3 Jahren nach der Gründung eingezahlt werden. Die Vorschrift, das Gründungskapital vor der Firmeneintragung im Handelsregister auf ein Bankkonto einzuzahlen, wurde abgeschafft.

Warenverkehr mit der Türkei

Im Warenverkehr mit der Türkei gibt es i.d.R. wenig Probleme, weil die EU mit der Türkei eine Zollunion vereinbart hat. Wenn sich die Ware in der Türkei im freien Verkehr befindet (türkischer Ursprung oder verzollte Ware), kann der Lieferant eine Warenverkehrsbescheinigung A.TR ausstellen. Mit Vorlage der A.TR werden bei der Einfuhr lediglich die 19% Einfuhrumsatzsteuer fällig, Zoll fällt nicht an. Bitte vorher prüfen, dass keine Markenrechte verletzt werden!

Unternehmensgründung in der Türkei

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen in der Türkei sind extrem unternehmerfreundlich. Unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit oder Ihrem Wohnsitz ist es möglich, die Eintragung und Gründung eines Unternehmens an einem einzigen Tag abzuwickeln.

Alle Formalitäten zwischen den Ämtern werden von einem einzigen Ministerium aus koordiniert. Der erste Schritt für die Firmengründung in der Türkei besteht darin, beim örtlichen Handelsregisteramt, das sich bei der örtlichen Handelskammer befindet, ein „Unternehmensregisterformular” auszufüllen. Die Unternehmensgründung umfasst folgende Schritte:

- Einreichen des beglaubigten Satzungsdokuments
- Hinterlegen von 0,04 % des Gründungskapitals bei einer Staatsbank oder der türkischen Zentralbank
-  Ausfüllen des Gründungsformulars und Eintragung beim Handelsregisteramt

Für ausländische Investoren stehen je nach Entwicklungsstrategie verschiedene Unternehmensformen zur Verfügung.

Die häufigsten Rechtsformen für Unternehmen in der Türkei:
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Ltd. Sti.)
- Aktiengesellschaft (A.S.)
- Niederlassung
- Verbindungsbüro

Das europäische Registrierungs- und Identifikationssystem (EORI)

Die EORI-Nummer soll nationale Zuordnungskriterien wie z.B. die deutsche Zollnummer zukünftig ersetzen. Das Vorhalten der Daten von registrierten Wirtschaftsbeteiligten (Inhaber einer Zollnummer) in der EORI-Datenbank ist Voraussetzung für die Zollabfertigung in der EU. Ohne EORI-Nummer werden ab dem 1. November 2009 zollrechtliche Handlungen in der EU grundsätzlich nicht mehr möglich sein. Daher wurde allen deutschen Wirtschaftsbeteiligten nach Erteilung der erforderlichen Zustimmung (s.o.) zusätzlich zu ihrer Zollnummer eine EORI-Nummer zugewiesen, unter der ihre Daten auf der EU-Datenbank abgespeichert werden.

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